Sekretariat Infrastruktur
T +43 5574 6802-20
Bmstr. Herbert Willam
T +43 5574 6802-21
Michael Habicher
T +43 5574 6802-26
Dietmar Köstinger
T +43 664 2803753
Caroline Krottendorfer
T +43 5574 6802-11
Thomas Sinz
T +43 5574 6802-12
Larissa Schneider
T +43 5574 6802-13
Straßenpolizeiliche Angelegenheit
Polizeiinspektion Lauterach
T +43 59133 8132-100
Das Antragsformular wird zusammen mit der Benützungsbewilligung übergeben. Zusätzlich zu diesem Antrag ist die vom Finanzamt ausgestellte "Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes" abzugeben. Unter Einhaltung der im Grundsteuerbefreiungsgesetz vorgesehenen Bedingungen wird dann für den Gebäudeanteil eine 20 jährige Grundsteuerbefreiung gewährt. Keine Kosten.
Christian Dietrich
T +43 5574 6802-43
Bmstr. Marc Anders
T +43 5574 6802-24
Mag. Theresa Gächter
T +43 5574 6802-27
Der Verkehr landwirtschaftlicher Grundstücke muss von der Grundverkehrs-Ortskommission genehmigt werden.
Bmstr. Marc Anders
T +43 5574 6802-24