Mit einer Umkreissuche besteht auch die Möglichkeit, alle Fundämter der Umgebung mit einem Klick nach dem verlorenen Gegenstand abzufragen.
Im Falle eines Verlustes
Ihr Schlüsselbund wird im Fundamt abgegeben. Aufgrund der Nummer wird der Besitzer festgestellt und verständigt
Funde
Die häufigsten Funde sind Schlüsselbunde, gefolgt von Handys und Geldtaschen. Eigentümer, welche ermittelt und ausgeforscht werden können, werden von der Abt. III-Bürgerservice über den Fund verständigt. Funde, die nicht zugeordnet werden können, verbleiben ein Jahr in der Abteilung.
Haben Sie etwas gefunden, das an Wert besitzt, sind Sie verpflichtet, dies in der Abt. III-Bürgerservice abzugeben. Sie haben dann natürlich Anspruch auf Finderlohn, bzw. können einen Besitzanspruch geltend machen. Der Besitzanspruch wird dann wirksam, wenn sich der Eigentümer der von Ihnen gefundenen Sache nicht innerhalb eines Jahres bei uns meldet.
Verluste
Haben Sie Ausweise, Buskarten, Bankomat- oder Kreditkarten verloren und brauchen dafür eine Verlustbestätigung für die Versicherung, Bezirkshauptmannschaft, Stadtbusbüro, ect., bekommen Sie diese bei uns. Bei Verlust von Kleidungsstücken, Schlüssel, Uhren, Schmuck oder ähnlichem geben Sie uns bitte eine präzise Bezeichnung des verloren gegangenen Gegenstandes. Nur so können wir Ihnen Auskunft über einen eventuellen Fund geben.
Wie in anderen Gemeinden auch, werden in Lauterach viele Fahrräder gestohlen und auch viele Fahrräder aufgefunden. Verluste und Funde werden in der Abt. III-Bürgerservice der Marktgemeinde Lauterach bzw. bei der Polizeiinspektion Lauterach angezeigt.
Fahrradfunde
Sollten Sie in Lauterach ein Fahrrad finden, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Durch uns wird dann die Abholung des Fahrrades durch den Bauhof veranlasst. Wenn das gefundene Fahrrad vom Eigentümer innerhalb eines Jahres nicht abgeholt wird, haben Sie als Finder die Möglichkeit, das gefundene Fahrrad zur Verwendung zu übernehmen. Dazu müssen Sie bei der Meldung des Fundes einen entsprechenden Besitzanspruch gestellt haben. Meldet sich der Eigentümer des Fahrrades innerhalb der nächsten zwei Jahre immer noch nicht, geht das Fahrrad endgültig in Ihren Besitz über. Sollten Sie kein Interesse an der Verwendung und am Besitz des von Ihnen gefundenen Fahrrades haben, gelangt dieses nach einer 1-jährigen Aufbewahrungsfrist zum öffentlichen Fahrradverkauf.
Verkauf von Fundfahrrädern
Sie wollen ein Fundfahrrad erwerben? Dann melden Sie sich bitte im Rathaus, Abt. III-Bürgerservice T +43 5574 6802-10.
Fahrraddiebstähle
Fahrraddiebstahlsanzeigen werden bei der Polizei aufgenommen und bearbeitet. Bei der Anzeige bitten wir Sie, die genauen Fahrrad-Daten und falls vorhanden, die Rahmennummer des Fahrrades anzugeben.