Folgende Dokumente benötigt das Standesamt zur Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde:
Ihre Ansprechperson:
Caroline Krottendorfer
T +43 5574 6802-11
Larissa Schneider
T +43 5574 6802-13
Thomas Sinz
T +43 5574 6802-12
Der Staatsbürgerschaftsnachweis bestätigt, dass Sie die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweis bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit ins Standesamt:
Kosten: € 23,50
Ein Todesfall ist für die Hinterbliebenen eine schmerzliche Erfahrung. Trotzdem müssen sie einige wichtige Erledigungen tätigen. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in dieser schwierigen Zeit alle mit einem Todesfall zusammenhängenden Tätigkeiten. Es veranlaßt die Totenbeschau und beantragt die Eintragung ins Sterbebuch beim Standesamt.
für die Eintragung ins Sterbebuch und die Ausstellung einer Sterbeurkunde benötigen Sie folgende Dokumente:
• Lichtbildausweis der beantragenden Person
• Geburtsurkunde des Verstorbenen
• Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (Heimatrollenauszug) des Verstorbenen
• Heiratsurkunde des Verstorbenen
• evtl. urkundlicher Nachweis akademischer Grade
• Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde bei Verwitweten
• evtl. Scheidungsurteil
Kosten:
Die Todesbestätigung ist gebührenfrei. Es empfiehlt sich, eine ausreichende Anzahl an "Abschriften aus dem Sterbebuch" ausstellen zu lassen. Gebühren für eine Abschrift aus dem Sterbebuch: € 9,30
Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien zuständig.
Im Strafregister sind vor allem enthalten:
• alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte
• alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer StaatsbürgerInnen
• alle rechtskräftigen Verurteilungen durch ausländische Gerichte von Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben
• alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte
für eine Strafregisterbescheinigung benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis
Kosten:
zur Vorlage bei einer bestimmten Person/Firma/Amt: € 16,40
ohne Angabe eines Verwendungszwecks: € 30,70