Antragstellung vom 14.10.2024–21.02.2025 möglich.
Wie in den vergangenen Jahren, gibt es auch heuer wieder für Privathaushalte mit geringem Einkommen einen Heizkostenzuschuss vom Land.
Die Antragstellung des Heizkostenzuschusses 2024/2025 ist deshalb vom 14.10.2024 bis zum 21.02.2025 zu den Öffnungszeiten persönlich im Rathaus Lauterach, Abt. III Bürgerservice oder online möglich.
Sämtliche Einkommen und zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung und dergleichen) nachzuweisen.
Als Einkommen gelten
Zum Einkommen zählen somit insbesondere
Maßgebend ist immer das aktuell verfügbare Einkommen!
Nicht als Einkommen gelten
Unberücksichtigt bleiben auch
Personen, die unterhaltspflichtig sind und tatsächlich Unterhalt leisten, können pro Unterhalt empfangender Person einen Betrag von 200 Euro in Abzug bringen.
Beziehende von Sozialhilfe (Lebensunterhalt und/oder Deckung des Wohnbedarfs) erhalten den Heizkostenzuschuss 2024/2025 von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Abteilung Soziales) ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass im Aktionszeitraum (muss nicht durchgehend sein) Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes und/oder zur Deckung des Wohnbedarfs bezogen wird und der Zuschuss nicht bereits von der Gemeinde ausbezahlt wurde.
Personen, die in Wohngemeinschaften, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen der freien Wohlfahrtsträger untergebracht sind, sind vom Bezug des Heizkostenzuschusses 2024/2025 ausgenommen.
Dies betrifft auch Personen, die in Grundversorgungsquartieren untergebracht sind. Auch Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die Leistungen der Grundversorgung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss 2024/2025.
Weiter darf bei privaten Wohngemeinschaften der Heizkostenzuschuss 2024/2025 nur einmal ausbezahlt werden, allenfalls kann dieser auf die „Mitglieder“ der Wohngemeinschaft aufgeteilt werden.
Einkommensgrenze | „Einschleifregelung“ zusätzlich bis 250 Euro | |
1-Personen-Haushalt | € 1.410,00 | € 1.660,00 |
2-Personen-Haushalt | € 1.920,00 | € 2.170,00 |
3-Personen-Haushalt | € 2.360,00 | € 2.610,00 |
4-Personen-Haushalt | € 2.800,00 | € 3.050,00 |
5-Personen-Haushalt | € 3.240,00 | € 3.490,00 |
6-Personen-Haushalt | € 3.680,00 | € 3.930,00 |
7-Personen-Haushalt | € 4.120,00 | € 4.370,00 |
Jede weitere Person | + € 440,00 | + € 250,00 |
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.