Die Ehepaare die das Fest der
Goldenen Hochzeit, nach 50 Jahren Ehe
Diamantene Hochzeit, nach 60 Jahren Ehe
Gnadenhochzeit, nach 70 Jahren Ehe
feiern können, werden gebeten bezüglich der Antragstellung für die Gewährung der Jubiläumsgabe des Landes Vorarlberg sich mit der Abt. III – Bürgerservice, Thomas Sinz in Verbindung zu setzten.