Die Dokumente entsprechen dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und enthalten einen Chip, auf dem das Passfoto gespeichert ist.
Reisepässe
Reisepässe
Expresspass
Expresspass
Personalausweise
Personalausweise
(ab dem 12. Lebensjahr)
(bis zum 12. Lebensjahr)
(ab dem 12. Lebensjahr)
(bis zum 12. Lebensjahr)
(ab dem 16. Lebensjahr)
(bis zum 16. Lebensjahr)
€ 75,90
€ 30,00
€ 100,00
€ 45,00
€ 61,50
€ 26,30
Expresspässe und Notpässe können nur bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Seit Jänner 2008 sind Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, dazu gehören u.a. auch Reisedokumente (Kinderreisepass, Personalausweis) von den Gebühren u. Bundesverwaltungsabgaben befreit, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden.
Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck ist, wie auch der bisherige Sicherheitspass, ein Reisedokument auf höchstem Sicherheitsniveau. Durch die Fingerabdrücke, die zukünftig bei der Passbeantragung erfasst und auf dem Passchip gespeichert werden, kann der Pass noch eindeutiger seiner Besitzerin oder seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung eines Reisepasses durch eine andere Person nahezu unmöglich. Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Geburtstag erfasst.
Reisedokumente (gültiger Reisepass oder Personalausweis) müssen innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raumes prinzipiell mitgeführt werden.
Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen und Personalausweisen
Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre. Ab dem zweiten Geburtstag bis zum zwölften Lebensjahr muss das Reisedokument alle fünf Jahre erneuert werden. Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit zehnjähriger Gültigkeit ausgestellt. Für verschiedene Staaten ist die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass erlaubt.
Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises benötigt
Bei der Antragstellung müssen ein Elternteil und das Kind anwesend sein.Die erziehungsberechtigte Person muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.