Leistbare Kinderbetreuung

 

Es gibt in allen Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergärten Vorarlbergs einen stark ermäßigten Tarif für Familien mit niedrigem Einkommen.

 

Bei Familypoint erhalten Sie alle Formulare und Informationsmaterial für Eltern rund um das Thema: Leistbare Kinderbetreuung – Entlastung für Familien mit niedrigem Einkommen.

Achtung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass – sofern kein Antrag auf Einkommensprüfung Ihrerseits gestellt wird – automatisch der Normaltarif vorgeschrieben wird.

Beiträge Kindergarten für 3-, 4- und 5-jährige Kinder


Öffnungszeiten:

Mo–Fr von 7.30–13.00 Uhr, Mo und Do von 14.00 - 16.30 Uhr

3- und 4-jährige Kinder Vormittag

3- und 4-jährige Kinder Vormittag und 2 Nachmittage

5-jährige Kinder Vormittag (07.30–12.30 Uhr)

5-jährige Kinder Vormittag (07.30–13.00 Uhr)

5-jährige Kinder Vormittag (07.30–12.30 Uhr) und 2 Nachmittage

5-jährige Kinder Vormittag und 2 Nachmittage

 

Logopädie halbjährlich

Sommerkindergarten (5 Tage, 07.30–13.00 Uhr) pro Woche

 

Beitrag pro Mittagessen

€ 55,00

€ 72,00

€ 0,00

€ 11,00

€ 17,00

€ 27,00

 

€ 59,00

€ 24,00

 

€ 5,00


Zusatzinfo:

Für die Zeit vom Ende des Kindergartenjahres bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (Regelkindergarten) wird der Tarif nach Woche aliquotiert. Der Kindergartenbesuch für 5-jährige Kinder ist ab Beendigung des Kindergartenjahres des Regelkindergartens nicht kostenlos (Zusatzangebot). Für die 5-jährigen Kinder gilt in dieser Zeit der Tarif der 3- und 4-jährigen Kinder einschließlich der Aliquotierung nach Wochen.

 

Familienermäßigung:

  • Soziale Staffelung gemäß Berechnungsvorgabe des Landes Vorarlberg.
  • Sozialhilfeempfänger:innen, sowie Familien die Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, erhalten aus dem Sozialfond des Landes einen Zuschuss zum Mittagessen bis zu maximal € 5,00.
  • Familien, die Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe beziehen, wird auf Antrag der Essenspreis um € 2,00 reduziert.

Beiträge Ganztageskindergarten für 3-, 4- und 5-jährige Kinder

Öffnungszeiten:

Mo–Do von 7.00 - 17.30 Uhr, FR von 7.00–17.00 Uhr

Modul A: 3- und 4-jährige Kinder

Modul A: 5-jährige Kinder

 

Modul A+B: 3- und 4-jährige Kinder

Modul A+B: 5-jährige Kinder

 

Modul A+B+C: 3- und 4-jährige Kinder

Modul A+B+C 5-jährige Kinder

 

Beitrag pro Mittagessen

07.00–13.00 Uhr

07.00–13.00 Uhr

 

07.00–15.00 Uhr

07.00–15.00 Uhr

 

07.00–17.30 Uhr, Fr. 07.00–17.00 Uhr

07.00–17.30 Uhr, Fr. 07.00–17.00 Uhr

€ 63,00

€ 17,00

 

€ 96,00

€ 52,00

 

€ 137,00

€ 93,00

 

€ 5,00


 Zusatzinfo:

  • Für die Zeit vom Ende des Kindergartenjahres bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (Regelkindergarten) wird der Tarif nach Wochen aliquotiert.
  • Der Kindergartenbesuch für 5-jährige Kinder ist ab Beendigung des Kindergartenjahres des Regelkindergartens nicht kostenlos (Zusatzangebot).
  • Für die 5-jährigen Kinder gilt in dieser Zeit der Tarif der 3- und 4-jährigen Kinder einschließlich der Aliquotierung nach Wochen.

Familienermäßigung:

  • Soziale Staffelung gemäß Berechnungsvorgabe des Landes Vorarlberg.
  • Sozialhilfeempfänger:innen, sowie Familien die Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, erhalten aus dem Sozialfond des Landes einen Zuschuss zum Mittagessen bis zu maximal € 5,00.
  • Familien, die Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe beziehen, wird auf Antrag der Essenspreis um € 2,00 reduziert.

Beiträge Kleinkindbetreuungseinrichtungen


Rappelkiste

Öffnungszeiten:

Mo–Fr von 7.30–12.30 Uhr

 

3-jährige Kinder bis 25 Stunden/Woche

2-jährige Kinder bis 10 Stunden/Woche

2-jährige Kinder bis 15 Stunden/Woche

€  45,00

€  72,00

€  108,00


Zusatzinfo:

Bei freien Plätzen werden auch jüngere Kinder aufgenommen. Für diese gelten die Tarife der Kleinkinderbetreuung. 

Alte Landstraße, Vormittagsgruppe Sunnadörfle und Vormittagsgruppe Blumenweg

Öffnungszeiten:

Mo–Fr von 7.00–13.30 Uhr

0- bis 1-jährige Kinder

2-jährige Kinder

3-jährige Kinder

 

Beitrag pro Mittagessen

€ 353,00

€ 258,00

€ 72,00

 

€ 5,00


Familienermäßigung:

  • Sozialhilfeempfänger:innen, sowie Familien die Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, erhalten aus dem Sozialfond des Landes einen Zuschuss zum Mittagessen bis zu maximal € 5,00.
  • Familien, die Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe beziehen, wird auf Antrag der Essenspreis um € 2,00 reduziert.

Kinderhaus am Entenbach, Blumenweg und Sunnadörfle

Öffnungszeiten:

Mo–Do von 7.00–17.30 Uhr, Fr von 7.00–17.00 Uhr

Modul A: 0- bis 1-jährige Kinder

Modul A: 2-jährige Kinder

Modul A: 3-jährige Kinder

 

Modul A+B (nur Sunnadörfle): 0- bis 1-jährige Kinder

Modul A+B (nur Sunnadörfle): 2-jährige Kinder

Modul A+B (nur Sunnadörfle): 3-jährige Kinder

 

Modul A+B+C: 0- bis 1-jährige Kinder

Modul A+B+C: 2-jährige Kinder

Modul A+B+C: 3-jährige Kinder

 

Modul B+C+D: 0- bis 1-jährige Kinder

Modul B+C+D: 2-jährige Kinder 

Modul B+C+D: 3-jährige Kinder

 

Beitrag pro Mittagessen

7.00–13.00 Uhr

7.00–13.00 Uhr

7.00–13.00 Uhr

 

7.00–15.00 Uhr

7.00–15.00 Uhr

7.00–15.00 Uhr

 

Mo–Do 7.00–17.30 Uhr, Fr 7.00–17.00 Uhr

Mo–Do 7.00–17.30 Uhr, Fr 7.00–17.00 Uhr

Mo–Do 7.00–17.30 Uhr, Fr 7.00–17.00 Uhr

 

Mo–Do 13.00–17.30 Uhr, Fr 13.00–17.00 Uhr

Mo–Do 13.00–17.30 Uhr, Fr 13.00–17.00 Uhr

Mo–Do 13.00–17.30 Uhr, Fr 13.00–17.00 Uhr

€ 318,00

€ 228,00

€   63,00

 

€ 435,00

€ 326,00

€   96,00

 

€ 575,00

€ 443,00

€ 137,00

 

€ 228,00

€ 158,00

€   45,00

 

€     5,00


Familienermäßigung:

  • Soziale Staffelung gemäß Berechnungsvorgabe des Landes Vorarlberg.
  • Sozialhilfeempfänger:innen, sowie Familien die Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, erhalten aus dem Sozialfond des Landes einen Zuschuss zum Mittagessen bis zu maximal € 5,00.
  • Familien, die Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe beziehen, wird auf Antrag der Essenspreis um € 2,00 reduziert.