Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen der betreuungs- und pflegebedürftige Mensch und seine Angehörigen. Wir sehen uns als Anlaufstelle für alle Fragen und Informationen rund um das Thema "Betreuung und Pflege". Wir besprechen das Angebot mit Ihnen, schauen gemeinsam, was für Sie geeignet ist, und stellen die Kontakte zu den unterschiedlichen Institutionen und Behörden her. Die Beratungen sind vertraulich und kostenlos. Wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Wir informieren Sie über
· Angebote im sozialen Betreuungs- und Pflegenetz
· Finanzielle Aspekte und Unterstützungen
· Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Wir unterstützen Sie bei
· der Erstellung eines individuellen Betreuungs- und Pflegekonzeptes
· der Vermittlung zu Leistungsanbietern (Krankenpflegeverein, Mobiler Hilfsdienst, Seniorenhäuser etc.)
· Antragstellungen (Pflegegeld, Pflegegeldzuschuss etc.)
Pflegebedürftige Pensionsbezieher können bei ihrer Pensionsversicherungsanstalt Bundespflegegeld beantragen:
Die Antragsformulare sind auch in der Abt. IV - Büro für Gesellschaftliche Dienste erhältlich.
Der Antrag wird vom Antragsteller direkt der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt geschickt und dort weiterbearbeitet (ärztliche Untersuchung und Einstufung durch den Vertrauensarzt der PVA.).
Wenn das Einkommen des Pflegebedürftigen die Kosten für die Betreuung im Heim oder zuhause nicht abdeckt, so kann ein Sozialhilfeantrag beim Gemeindeamt gestellt werden.
Ebenso soll/wird das Pflegegeld (Bundes, Landes) zur Abdeckung der Betreuungskosten heran gezogen.