Wir bitten die Bevölkerung, die Schutzmaßnahmen für Wildtiere aus der Verordnung über das Lauteracher Ried zu befolgen:
Die meisten Besucher:innen halten sich dabei an die Vorgaben, insbesondere die Fahrverbote für Kraftfahrzeuge auf den Riedstraßen und die Leinenpflicht für Hunde. Letztere ist besonders während der Brutzeit der Wiesenbrüter wichtig und unbedingt einzuhalten.
Das Befahren von Riedstraßen durch Nutzer:innen ohne Fahrberechtigung widerspricht klar den Schutzvorgaben des Natura2000-Gebietes „Lauteracher Ried“. Im Rahmen verstärkter Kontrollen u. a. durch die Riedbeauftragten wurde in den letzten Wochen primär informiert. Speziell wegen der Missachtung von Fahrverboten mussten allerdings auch Anzeigen verfasst und an die Strafbehörde (BH Bregenz) weitergeleitet werden.
Die Kontrollen auf Einhaltung aller Schutzvorkehrungen im Ried durch Nutzer:innen und Besucher:innen erfolgen übrigens ganzjährig, verdichtet jeweils vom Frühling bis in den Herbst. An alle Riedbesucher:innen wird daher appelliert die geltenden Vorgaben, die auch auf den Infotafeln im Bereich wichtiger Zufahrten ins Ried zu finden sind, konsequent zu beachten.
Anregungen/Anfragen gerne auch an die Gebietsbetreuer Reinhard Dobler und Klaus König.
Die Leinenpflicht für Hunde ist lebensnotwendig für die Wiesenbrüter und deshalb unbedingt einzuhalten.
Im grün markierten Bereich (Natura 2000) gilt ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge. Radfahrer:innen genießen auf den ausgewiesenen Wegen uneingeschränkte Mobilität.