Europawahl

9. Juni 2024

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Wer ist wahlberechtigt?

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, d. h. spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern
  • Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandösterreicher
  • am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Wo wird gewählt?

Unsere barrierefreien Wahllokale werden am Wahlsonntag wie bei früheren Wahlen von 7:30–13:00 Uhr geöffnet sein:

 

Sprengel 1      Rathaus, Hofsteigstraße 2a

Sprengel 2      Kinderhaus am Entenbach, Bachgasse 14a

Sprengel 3      Zum Kreuz, Bundesstraße 36

Sprengel 4      Volksschule Unterfeld, Unterfeldstraße 42

Sprengel 5      Mittelschule, Montfortplatz 16

 


Wie wird gewählt?

Jedem/r Walhberechtigten wird ab Mitte Mai eine „amtliche Wahlinformation“, welche den amtlichen Wahlausweis beinhaltet, per Post zugestellt.

 

Amtliche Wahlinformation:

Diese beinhaltet die Information über die Wahlzeit und Ihr zuständiges Wahllokal. Bitte nehmen Sie diese Wahlinformation samt einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein usw.) mit ins Wahllokal.

 

Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen keine „amtliche Wahlinformation“ per Post erhalten, können Sie Ihre Stimme selbstverständlich trotzdem mit einem amtlichen Lichtbildausweis in Ihrem zuständigen Wahlokal abgeben. 

 

Wahlkarten:

Lauteracher Wahlberechtigte können bei voraussichtlicher Verhinderung am Wahltag (ortsabwesend, aus gesundheitlichen Gründen) ab sofort persönlich im Rathaus, Abt. III Bürgerservice unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder online mittel ID Austria, Antragscode, Lichtbildausweis oder Reisepassnummer ihre Wahlkarte beantragen.

Antragsfrist:

Schriftlich bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mi., 05.06.2024) oder, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte möglich ist, bis zum 2. Tag vor der Wahl (Fr, 7.6.2024, 12:00 Uhr).

 

Schriftlich beantragte Wahlkarten werden von uns eingeschrieben an die von Ihnen angegebene Adresse versendet.

 

Beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte ggf. bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verloren gegangene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten können keine Duplikate ausgestellt werden. In solchen Fällen verlieren Sie auch die Möglichkeit Ihrer Stimmabgabe.


Sollten Sie noch weitere Fragen rund um die kommende EU-Wahl haben, können Sie sich gerne an die Abt. III Bürgerservice, Herr Sinz oder Frau Schneider, T 05574 6802-12 oder DW -13 wenden.