Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025

am Sonntag, den 16. März 2025

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt in Lauterach sind alle Personen, die am Stichtag (30. Dezember 2024, 24:00 Uhr)

  • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
  • mit Hauptwohnsitz in Lauterach gemeldet sind,
  • bzw. spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden (jüngste:r Wähler:in somit am 16.03.2009 geboren),
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Achtung: Auslandsvorarlberger:innen (ehemalige Landesbürger:innen) sind nicht wahlberechtigt!

Wann und wo kann in Lauterach gewählt werden?

Unsere barrierefreien Wahllokale werden am Wahlsonntag wie bei den vergangenen Wahlen jeweils in der Zeit von 07:30 – 13:00 Uhr geöffnet sein:

 

Wahlsprengel 1 - Rathaus, Hofsteigstraße 2a                   

Wahlsprengel 2 - Kinderhaus am Entenbach, Bachgasse 14a

Wahlsprengel 3 - Zum Kreuz, Bundesstraße 36

Wahlsprengel 4 - Volksschule Unterfeld, Unterfeldstraße 42

Wahlsprengel 5 - Mittelschule Lauterach, Montfortplatz 16

Amtliche Wahlinformation, Stimmzettel

Allen Wahlberechtigten wird frühestens Ende Februar die „amtliche Wahlinformation“, welche den amtlichen Wahlausweis und die beiden Stimmzettel (Gemeindevertretung und Bürgermeister) beinhaltet, per Post zugestellt.

 

Darin befinden sich alle notwendigen Informationen über die Wahlzeit und das zuständige Wahllokal. Außerdem enthält die Wahlinformation einen eigenen Abschnitt für die Beantragung einer Wahlkarte.

 

Für eine persönliche Stimmabgabe nehmen Sie bitte den Abschnitt „Wahlausweis“ samt den beiden Stimmzettel sowie unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis…) mit ins Wahllokal.

 

Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer keine amtliche Wahlinformation per Post erhalten, können Sie (wenn wahlberechtigt) Ihre Stimme trotzdem im zuständigen Wahllokal abgegeben. Kommen Sie dann eben nur mit einem wie oben erwähnten amtlichen Lichtbildausweis ins Wahllokal.

Wie wähle ich richtig?

Eine Stimme für die Wahl des Bürgermeisters ist dann gültig, wenn Sie auf dem Stimmzettel zur Wahl des Bürgermeisters, neben dem bevorzugten Bürgermeisterkandidaten ein X in den Kreis setzen.

Eine Stimme für die Wahl der Gemeindevertretung ist dann gültig, wenn Sie auf dem Stimmzettel zur Wahl der Gemeindevertretung ein X neben die bevorzugte Partei setzen.

 

Außerdem können Sie den Wahlwerbern der von Ihnen gewählten Partei eine Vorzugsstimme geben. Sie haben die Möglichkeit, fünf Vorzugsstimmen zu vergeben, die Sie auf mehrere Wahlwerber aufteilen können. Einem Wahlwerber können Sie höchstens zwei Vorzugsstimmen geben. Setzen Sie für jede Vorzugsstimme ein X in das Kästchen neben dem bevorzugten Wahlwerber ein.

Wahlkarten

Wahlkarten können bei voraussichtlicher und begründeter Verhinderung am Wahltag (aus gesundheitlichen Gründen, bei Ortsabwesenheit oder bei berufsbedingter Verhinderung), ab dem Tag der Wahlausschreibung bei der entsprechenden Gemeinde beantragt werden:

 

  • Schriftlich, mittlels der personalisierten Anforderungskarte oder über die Internetmaske www.meinewahlkarte.at, bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mi., 12. März 2025). Die entsprechende Legitimation erfolgt entweder mittels ID Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, mit einem gescannten Lichtbildausweis oder mit dem Antragscode aus Ihrer amtlichen Wahlinformation.
  • Mündlich, (das heißt persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis, nicht aber telefonisch) bis zum 2. Tag vor der Wahl (Fr., 14. März 2025, 12:00 Uhr).

 

Erhältlich sind die Wahlkarten voraussichtlich ab dem 24. Februar 2025 zu den Öffnungszeiten im Rathaus, Abt. Bürgerservice.

Diese werden sofort nach Verfügbarkeit aller dafür notwendigen Drucksorten ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift versendet. Bitte beachten Sie, dass der Wahlkartenversand mittels eingeschriebener Postsendung erfolgt.

 

Ausnahme

Wenn der Antrag mit digitaler Signatur (Bürgerkarte, ID-Austria oder Handy-Signatur) eingereicht wurde.

 

Beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte unter Umständen bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verlorene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten können keine Kopien (Gleichstücke) ausgestellt werden. In einem solchen Fall würden Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe verlieren.

 

Wie bereits bei den letzten Wahlen, ist es auch bei dieser Wahl wieder möglich, unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte, direkt im Gemeindeamt mittels Briefwahl zu wählen und die verschlossene sowie unterschriebene Wahlkarte abzugeben. Eine Wahlzelle steht dafür im Bürgerservice bereit.

Selbstverständlich kann die Wahlkarte jedoch ebenso später in jedem Postbriefkasten eingeworfen, beim Postamt direkt oder beim Gemeindeamt selbst abgegeben werden.

 

Bitte bedenken Sie die Dauer des Postweges. Jedenfalls muss die Wahlkarte am Wahltag, 16. März 2025 spätestens um 13:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein.

 

Sie können mit einer Wahlkarte Ihre Stimme nur per Briefwahl oder in einem Wahllokal innerhalb von Lauterach abgeben. Das Wählen in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich.

Fahrtkostenersatz

Für Student:innen, Schüler:innen und Lehrlinge wird wie gehabt kein Fahrtkostenersatz ausbezahlt.

 

 

Sollten Sie noch ergänzende Fragen haben, dann können Sie sich gerne an die Abt. Bürgerservice im Rathaus wenden (Thomas Sinz, T 05574 6802-12 oder Larissa Schneider, T 05574 6802-13).