Landtagswahl am 13. Oktober 2024

Auf Grund des § 22 des Landtagswahlgesetzes, LGBl.Nr. 60/1988, in der Fassung LGBl. Nr. 15/2024 und Nr. 4/2022, wird verordnet:

 

Die Wahl zum Vorarlberger Landtag wird auf Sonntag, den 13. Oktober 2024, ausgeschrieben.

Als Stichtag wird Dienstag, der 16. Juli 2024, bestimmt.


Wer ist bei der Nationalratswahl wahlberechtigt?

Wahlberechtigt in Lauterach sind alle Personen, die am Stichtag (16. Juli 2024)

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • mit Hauptwohnsitz in Lauterach gemeldet sind,
  • spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie
  • alle ehemaligen Landesbürger:innen (sogenannte „Auslandsvorarlberger:innen“), sofern sie einen Antrag (Fristende 16. August 2024) auf Eintragung in die Wählerkartei gestellt haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

Das heißt wenn diese

  • unmittelbar vor Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland Landesbürger:innen waren,
  • der Hauptwohnsitz nach wie vor im Ausland begründet ist und
  • die Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt;

 

Achtung: Nichtösterreichische EU-Bürger:innen, welche ihren Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde haben, sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Ihnen kommt ein Wahlrecht nur bei Wahlen und Abstimmungen auf Gemeindeebene sowie bei EU-Wahlen (auf Antrag) zu.


Wann und wo kann in Lauterach gewählt werden?

Unsere barrierefreien Wahllokale werden am Wahlsonntag wie gehabt in der Zeit von jeweils 07:30–13:00 Uhr geöffnet sein:

 

Wahlsprengel 1 - Rathaus, Hofsteigstraße 2a (zugleich Wahlkartenlokal!)

Wahlsprengel 2 - Kinderhaus am Entenbach, Bachgasse 14a

Wahlsprengel 3 - Zum Kreuz, Bundesstraße 36

Wahlsprengel 4 - Volksschule Unterfeld, Unterfeldstraße 42

Wahlsprengel 5 - Mittelschule Lauterach, Montfortplatz 16;


Amtliche Wahlinformation, Stimmzettel

Allen Wahlberechtigten wird frühestens ab dem 30. September (nach der Nationalratswahl) die „amtliche Wahlinformation“, welche den amtlichen Wahlausweis und einen Stimmzettel beinhaltet, per Post zugestellt.

 

Achten Sie bei der Flut an Wahlwerbung usw. insbesondere auf erwähnte Postsendung. Die amtliche Wahlinformation beinhaltet außerdem die Wahlzeit, Ihr für Sie zuständiges Wahllokal sowie eine detaillierte Beschreibung zur Vorgehensweise.

 

Für eine persönliche Stimmabgabe nehmen Sie bitte den Abschnitt „Wahlausweis“ samt Stimmzettel sowie unbedingt Ihren amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis…) mit ins Wahllokal.

 

Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer keine amtliche Wahlinformation per Post erhalten, können Sie (wenn wahlberechtigt) Ihre Stimme trotzdem im zuständigen Wahllokal abgegeben. Kommen Sie dann eben nur mit einem wie oben erwähnten amtlichen Lichtbildausweis ins Wahllokal.


Wahlkarten

Wahlkarten können bei voraussichtlicher Verhinderung am Wahltag, ab dem Tag der Wahlausschreibung bei der entsprechenden Gemeinde beantragt werden:

 

  • schriftlich, am einfachsten über die Internetmaske www.meinewahlkarte.at, bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mi., 09. Oktober 2024). Die entsprechende Legitimation erfolgt entweder mittels ID Austria, mit Ihrer Reisepassnummer, mit einem gescannten Lichtbildausweis oder mit dem Antragscode aus Ihrer amtlichen Wahlinformation,
  • mündlich, (das heißt persönlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis, nicht aber telefonisch) bis zum 2. Tag vor der Wahl (Fr., 11. Oktober 2024, 12:00 Uhr).

 

Erhältlich sind die Wahlkarten voraussichtlich ab dem 13. September 2024 zu den Öffnungszeiten im Rathaus, Abt. Bürgerservice.

Außerdem werden diese sofort nach Erhalt der Drucksorten von der Bezirkswahlbehörde ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Anschrift (ggf. eingeschrieben) versendet.

 

Beachten Sie, dass Sie die Wahlkarte unter Umständen bei Ihrer zuständigen Poststelle abholen müssen. Für verlorene bzw. abhanden gekommene Wahlkarten können keine Kopien (Gleichstücke) ausgestellt werden. In einem solchen Fall würden Sie Ihre Möglichkeit der Stimmabgabe verlieren.

 

Wie bereits bei der EU-Wahl im Juni, ist es auch bei dieser Wahl erstmals möglich, unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte, direkt im Gemeindeamt mittels Briefwahl zu wählen und die verschlossene sowie unterschriebene Wahlkarte abzugeben. Eine Wahlzelle steht dafür im Bürgerservice bereit.

Selbstverständlich kann die Wahlkarte jedoch ebenso später in jedem Postbriefkasten eingeworfen, beim Postamt oder beim Gemeindeamt selbst abgegeben werden.

 

Bitte bedenken Sie die Dauer des Postweges. Jedenfalls muss die Wahlkarte am Wahltag, 13. Oktober 2024 spätestens um 13:00 Uhr beim Gemeindeamt eingelangt sein.

 

Mit einer Wahlkarte ist die Stimmabgabe ebenso auch noch in jedem entsprechend ausgewiesenen Walhkartenlokal in einer anderen Gemeinde Vorarlbergs möglich


Fahrtkostenersatz

Die Möglichkeit eines Fahrtkostenersatzes für Studierende, Schüler:innen und Lehrlinge ist bei der Landtagswahl 2024 nicht mehr vorgesehen!


Für weitere Fragen rund um die kommenden Wahlen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter:innen der Abt. III Bürgerservice, Herr Sinz oder Frau Schneider, T 05574 6802-12 bzw. DW -13 oder per E-Mail (buergerservice@lauterach.at), zur Verfügung.